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Ein Zuchtrichter kann folgende Formwertnoten vergeben:

Vorzüglich (V)

Sehr Gut (SG)

Gut (G)

Genügend (Ggd)

Disqualifiziert (Disq)


In der Jüngstenklasse können vergeben werden:

Vielversprechend (vv)

Versprechend (vsp)

Wenig versprechend (wv)

 

zurückgezogen

Als "zurückgezogen" gilt ein Hund, der vor Beginn der Bewertung aus dem Ring genommen wird.

nicht erschienen

Als "nicht erschienen" gilt ein Hund, der nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt wird.


"Vorzüglich" darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, von großer Klasse ist und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er muss die typischen Merkmale seines Geschlechtes besitzen.

"Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.

"Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, dass diese nicht verborgen werden

"Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.

"Disqualifiziert" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, eineindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albi­nismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit die­sem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen ausschließenden Fehler hat.

Hunde, denen keine der obigen Formwertnoten zuerkannt werden kann, müssen aus dem Ring genommen werden mit dem Vermerk:

OHNE BEWERTUNG

Dies gilt für Hunde, denen keine der obgenannten Formwertnoten zuerkannt werden können. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Hund nicht läuft, ständig am Aussteller hochspringt oder ständig aus dem Ring strebt, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf nicht beurteilt werden können oder wenn der Hund dem Richter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen. Dasselbe gilt, wenn der Richter den begründeten Verdacht hat, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde, der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinweg­täuscht   (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur). Der Grund für die Beurteilung "OHNE BEWERTUNG" ist im Richterbericht anzugeben.


Platzierungen
 

Die besten vier Hunde einer Klasse sind vom Zuchtrichter zu platzieren, sofern diese mindestens die Formwertnote "Sehr Gut" bzw. in der Jüngstenklasse "versprechend" erhalten haben. Vergeben werden 1., 2., 3., 4. Platz. Weitere Platzierungen sind nicht zulässig.
Wird ein Hund in den Ring gebracht, nachdem einer der Hunde der betreffenden Klasse bereits platziert ist, so scheidet er für die Platzierung aus.
Er kann nur noch eine Formwertnote erhalten.

Als Kombination aus Formwertnote und Platzierung ergibt sich die Bewertung.

Zum Beispiel:

V 1 - V 2 - V 3 - V 4 - V - SG... oder SG 1 - SG 2 nicht jedoch: SG 1 - V 2 - SG 3


 

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